Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der THE M.B. COLLECTIVE LLC, 3833 Powerline Rd. Suite 201, Florida, 33309, United States (im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt), zusammen hier auch als die „Parteien“ bezeichnet, gelten insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Online Marketing, Performance Marketing, Mitarbeitergewinnung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Bevor Leistungen in Anspruch genommen werden, gilt die gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen
2.1. Der Auftragnehmer ist darauf spezialisiert, für seine Auftraggeber (meist in deren Namen) qualifiziertes und vom Auftraggeber gesuchtes Fachpersonal in den sozialen Medien zielgenau anzusprechen und diese auf entsprechende Bewerbungsseiten zu führen, sodass sich beide Seiten kennenlernen können.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Auftraggebers beauftragt, erteilt er insoweit dem Auftragnehmer eine entsprechende Vollmacht.
2.3. Der Auftraggeber bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und der Werbeplattform. Der Auftraggeber trägt die dafür anfallenden Werbekosten in Höhe der vorab mit dem Auftraggeber festgelegten Summe.
2.4. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
2.5. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des Auftraggebers, die dieser für den Auftragnehmer erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Auftragnehmers temporär oder permanent sperren. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt insoweit unberührt.
2.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem Auftragnehmer eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des Auftragnehmers auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Auftraggeber wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber willigt der Auftraggeber ein, dass der Auftragnehmer das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte - wie beispielsweise Zulieferer des Auftragnehmers - weitergegeben werden können, sofern der Zugriff dem Zwecke der Leistungserfüllung dient.
4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung bezüglich selbiger auszuschreibenden Stelle fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen.
4.4. Der Auftragnehmer beginnt seine Arbeit im selben Moment, wenn die zuvor vereinbarte Vergütung bzw. bei Vereinbarung von Ratenzahlung die erste Rate fristgerecht bezahlt wurde. Hierbei einigen sich Auftraggeber und Auftraggeber individuell. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
4.5. Unterlässt der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmer grundsätzlich unberührt.
4.6. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5. Verzug
5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung bzw. bei vereinbarter Ratenzahlung die erste Rate vollständig durch den Auftraggebers beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers umfassend erbracht wurden.
5.2. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wäre, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der Auftragnehmer aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6. Pflichten beider Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
6.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der Auftragnehmer daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Auftraggeber, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.
6.3. Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet, bietet dem Auftraggeber jedoch immer die Möglichkeit zur ausführlichen Prüfung und anschließenden Freigabe aller erstellten Inhalte.
6.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. allgemeine Termine oder die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem Auftraggeber gegenüber digital (z.B. via Google Hangout, Zoom o.ä. ) durchzuführen.
6.5. Der Auftraggeber ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Auftraggeber zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
7. Vertragslaufzeit
7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen bzw. erst nach gemeinsamer Absprache möglich.
7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem vereinbarten Aufbau der “Mitarbeiter Maschine” und setzt sich fort mit Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte möglich. Sollte eine gewählte Zahlungsart temporär nicht zur Verfügung stehen, so gilt es auf eine der anderen Zahlungsarten auszuweichen. Vorbehaltlich weiterer, künftiger Zahlungsoptionen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend um ein aktuelles Datum (Stand 15.05.2023) aktualisiert.
9. Haftung auf Schadensersatz
9.1. Der Auftragnehmer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
9.2. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Auftragnehmer für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Auftragnehmer gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
9.3. Der Auftragnehmer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit verzögert zu erbringen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer entsteht daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine oder Ereignisse nicht eingehalten werden können oder nicht eintreten.
10. Datenschutz, Geheimhaltung
10.1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
10.2. Beide Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11. Abnahme
11.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
11.2. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
11.3. Die seitens des Auftraggebers abzunehmenden (Teil-)Leistungen des Auftragnehmers gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung des Auftragnehmers hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
12. Urheberrecht
12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
12.2. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch künftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
12.3. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
12.4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
12.5. Der Auftraggeber erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen der vertraglichen Vereinbarung.
12.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.
12.7. Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten erfasst, trifft er angemessene organisatorische Maßnahmen, um die personenbezogenen Daten zu schützen und unbefugten Zugriff, Verlust, Missbrauch oder Offenlegung zu verhindern. Desweiteren wird stets im Rahmen der geltenden Datenschutzgrundverordnung gehandelt.
13. Marketingzwecke
13.1. Mit Zustimmung des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Ergebnisse der Zusammenarbeit öffentlich darzustellen. Dies kann unter anderem auf der Website des Auftragnehmers, in Marketingmaterialien oder in sozialen Medien geschehen.
13.2. Die öffentliche Darstellung der Ergebnisse erfolgt ausschließlich zu Marketingzwecken und zur Präsentation der Dienstleistungen. Es werden keine sensiblen oder vertraulichen Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers offengelegt.
13.3. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung zur öffentlichen Darstellung der Ergebnisse oder zur Verwendung von Referenzen jederzeit schriftlich widerrufen. In diesem Fall werden die entsprechenden Materialien entfernt oder anonymisiert.
13.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, die aus der öffentlichen Darstellung der Ergebnisse oder der Verwendung von Referenzen entstehen.
14. Widerrufsrecht
Der Auftragnehmer schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Ulm.
15.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
15.3. Bei Bedarf werden von die beiden Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
15.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
15.5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Dafür wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Auftraggeber angenommen.
Stand: 01. August 2024