Allgemeine Geschäftsbedingungen
THE M.B. COLLECTIVE LLC, Stand: 14.04.2026
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der THE M.B.COLLECTIVE LLC, 3833 Powerline Rd. Suite 201, Florida, 33309, United States (im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt), zusammen hier auch als die „Parteien“bezeichnet, gelten insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Online Marketing, Performance Marketing, Mitarbeitergewinnung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Bevor Leistungen in Anspruch genommen werden, gilt die gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen
2.1. Der Auftragnehmer erbringt für seine Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Personalgewinnung, insbesondere die zielgenaue Ansprache von Fachpersonal, deren Vorqualifizierung sowie die anschließende Übermittlung geeigneter Kandidaten an den Auftraggeber.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Auftraggebers beauftragt, erteilt er insoweit dem Auftragnehmer eine entsprechende Vollmacht.
2.3. Im Falle der Schaltung von Online-Werbeanzeigen bestimmt der Auftraggeber das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der Werbeplattform.
2.4. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des Auftraggebers ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Auftragnehmers temporär oder permanent sperren. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt insoweit unberührt.
2.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen. Während der Zusammenarbeit wird der Auftragnehmer Websites/Landingpages im Namen des Auftraggebers hosten, um die Vertragserfüllung zu gewährleisten.
2.6. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem Auftragnehmer eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, insozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot desAuftragnehmers auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Auftraggeber wirdhierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oderTelefon), elektronisch (E-Mail, Adobe Sign oder andere elektronische Form) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgenwilligt der Auftraggeber ein, dass der Auftragnehmer das Telefonat und/oder die Video-Konferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte – wie beispielsweise Zulieferer des Auftragnehmers – weitergegeben werden können, sofern der Zugriff dem Zwecke der Leistungserfüllung dient.
4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart– jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Bei Vertragsverlängerung für dieselbe Stelle fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen.
4.4. Der Auftragnehmer beginnt seine Arbeit, sobald die zuvorvereinbarte Vergütung bzw. bei Vereinbarung von Ratenzahlung die erste Ratefristgerecht bezahlt wurde. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellungsofort fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Mit Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a.berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.5. Unterlässt der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers grundsätzlich unberührt.
4.6. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1. Der Vertrag ist für die gemäß individual vertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Leistungsbeginn und Laufzeit der Kooperation werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
5.2. Grundsätzlich kann ein Kooperationsvertrag entweder in Form von Abonnements oder Kontingentverträgen geschlossen werden.
5.3. Im Falle eines Abonnements verlängert sich die Vertragslaufzeit, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag gekündigt hat. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen bzw. erst nach gemeinsamer Absprache möglich.
5.4. Bei Kontingentverträgen gilt: Ein Kontingent entspricht einem Kampagnenmonat für eine Stelle an einem Standort (30 Tage). Leistungsbeginn ist der Abruf des jeweiligen Kontingents. Nicht verbrauchte Kontingente verfallen 12 Monate nach Vertragsbeginn. Eine vorzeitige Beendigung einer laufenden Kampagne begründet keinen Rückzahlungsanspruch. Die Aufbuchung zusätzlicher Kontingente ist jederzeit möglich und wird im jeweiligen Kontingentvertrag geregelt.
5.5. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.6. Vorzeitige und/oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
5.7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 626 Abs. 1 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wäre, als Schadensersatz geltend zu machen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt.
6. Verzug
6.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütungbzw. bei vereinbarter Ratenzahlung die erste Rate vollständig beglichen wurdeund sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers umfassenderbracht wurden.
6.2. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug,behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen einzustellen.
7. Pflichten beider Parteien / Mitwirkungspflicht
7.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
7.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt. Dies umfasst insbesondere: vollständige Kontaktdaten eines Ansprechpartners, Unternehmensinformationen, Bilder und Logo in digitaler Form, das Absolvieren des Onboarding-Prozesses, die Zustimmung zur Gehaltsveröffentlichung in Kampagnenmaterialien, die Einräumung kreativer Freiheit bei der Kampagnengestaltung (ausgenommen CI-Farben, Schrift und Logo des Auftraggebers). Ist der Auftragnehmer an der Leistungserbringung gehindert und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.
7.3. Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht bereitzustellenden Unterlagen sind spätestens zwei Wochen vor der geplanten Liveschaltung zur Verfügung zu stellen. Wird diese Frist nicht gewahrt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den geplanten Kampagnenstart entsprechend zu verzögern.
7.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erstellte Kampagneninhalte vor Veröffentlichung abzunehmen und freizugeben. Dem Auftraggeber wird eine Abnahmefrist von 3 Werktagen ab Mitteilung der Fertigstellung gewährt. Verstreicht diese Frist ohne Rückmeldung, gelten die Inhalte als abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben.
7.5. Sollte der Auftraggeber die Mitwirkungspflicht nicht erfüllen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen oder vereinbarte Garantien wirkungslos zu stellen.
7.6. Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet, bietet dem Auftraggeber jedoch stets die Möglichkeit zur Prüfung und Freigabe aller erstellten Inhalte.
7.7. Der Auftraggeber ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständignutzen zu können.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte möglich. Sollte eine gewählte Zahlungsart temporär nicht zur Verfügung stehen, gilt es auf eine der anderen Zahlungsarten auszuweichen.
8.2. Rechnungen werden in elektronischer Form als PDF-Dateianhang per E-Mail gestellt. Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit dies im Vertrag schriftlich vereinbart wurde.
9. Garantie
9.1. Sofern der Auftragnehmer eine Garantie gewährt, wird diese ausschließlich im individuell geschlossenen Kooperationsvertrag festgehalten und gilt nur dann. Eine Garantieleistung behält ihre Wirksamkeit lediglich für die im Vertrag präzisierte Erstlaufzeit der Kampagne. Ein Garantiefall kann nur geltend gemacht werden, wenn das vereinbarte Leistungsspektrum einschließlich der darin enthaltenen Prozesse vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung des Auftraggebers (siehe §7) realisiert wurde.
9.2. Die Parteien einigen sich im Kooperationsvertrag auf eine konkrete Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen als Garantieziel. Wird dieses Ziel innerhalb der vereinbarten Erstlaufzeit nicht erreicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf kostenlose fortlaufende Betreuung durch den Auftragnehmer bis zur Erreichung des Garantieziels, längstens jedoch für einen Zeitraum von 12 Monaten über die Erstlaufzeit hinaus. Von dieser kostenlosen Verlängerung ausgenommen sind externe Kosten wie Werbebudgets, Softwarelizenzen und vergleichbare Drittkosten, die weiterhin vom Auftraggeberzu tragen sind.
9.3. Die Garantie wird verwirkt, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß §7 nicht vollständig erfüllt hat oder wenn der Auftraggeber im selben Zeitraum und Gebiet eine parallel bezahlte Werbeanzeigenkampagne auf sozialen Medien oder im Google-Netzwerk bezogen auf die garantierte Stellengruppe schaltet.
10. Haftung auf Schadensersatz
10.1. Der Auftragnehmer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
10.2. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden ausder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Auftragnehmer für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Auftragnehmer gegebenen Garantie oder zugesicherter Eigenschaften oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
10.3. Der Auftragnehmer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für Schäden, die auf einer leichtfahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit verzögert zu erbringen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers entsteht daraus nicht.
11. Datenschutz, Geheimhaltung
11.1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulichbehandelt. Mit Annahme des Angebots wird die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
11.2. Beide Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmender Vertragsdurchführung bekanntgewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind bzw. wurden oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt waren, sowie Unternehmen, Personen und Dienstleister, die zur Vertragserfüllung eingesetzt werden und in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Die Nutzung von Bewerberdaten im Rahmen des Bewerberpools gemäß § 12 stellt keine unzulässige Weitergabe an Dritte im Sinne dieser Klausel dar, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11.3. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Bewerberdaten erhebt oder verarbeitet, wird vorab ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen, welcher die weiteren Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes konkretisiert. Die Auftragsverarbeitung endet für den jeweiligen Bewerber, sobald dieser gemäß §12.2 in den eigenen Bewerberpool des Auftragnehmers überführt wird. Ab diesem Zeitpunkt verarbeitet der Auftragnehmer die Daten als eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO auf Grundlage der vom Bewerber erteilten Einwilligung.
12. Bewerberpool
12.1. Der Auftragnehmer erhält im Zuge der Zusammenarbeit Bewerbungsprofile von qualifizierten und nicht qualifizierten Kandidaten. Die Eignungskriterien werden gemeinsam mit dem Auftraggeber im Onboarding-Prozesserarbeitet.
12.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber abgesagte Bewerber sowie für den Auftraggeber nicht qualifizierte Kandidaten in einen eigenen internen Bewerberpool aufzunehmen und diese an weitere Partnerunternehmen zu vermitteln, sofern diese dort dem Profil entsprechen. Voraussetzung hierfür ist: a) Der Bewerber hat sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass seine Daten an Partnerunternehmen weitergegeben werden dürfen. b) Der Auftraggeber hat dem Bewerber eine Absage erteilt; als Absage gilt auch, wenn der Auftraggeber den Bewerber innerhalb von 7 Tagen nach dessen Vorstellung nicht kontaktiert hat. c) Das Partnerunternehmen hat eine separate Vereinbarung einschließlich der Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen unterzeichnet. Die Geheimhaltungspflicht gemäß § 11.2 steht der Ausübung dieses Rechts nicht entgegen. Ab der Überführung in den Bewerberpool ist der Auftragnehmer eigenständig Verantwortlicher im Sinne derDSGVO (vgl. § 11.3).
12.3. Der Auftragnehmer garantiert, dass keine qualifizierten Kandidaten dem Auftraggeber vorenthalten werden und kein Bewerber zum Zwecke der Aufnahme in den Bewerberpool kontaktiert wird, solange er sich aktiv im Bewerbungsprozess mit dem Auftraggeber befindet.
13. Abnahme
13.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
13.2. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
13.3. Die seitens des Auftraggebers abzunehmenden (Teil-)Leistungen gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung hin zur Abnahme nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
14. Urheberrecht
14.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
14.2. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch künftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
14.3. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
14.4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums vollumfänglich frei.
14.5. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfeneiner vertraglichen Vereinbarung.
14.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesonderedie Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und -strategie.
14.7. Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten erfasst, trifft er angemessene organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten undhandelt stets im Rahmen der geltenden DSGVO.
15. Marketingzwecke / Referenznennung
15.1. Mit Zustimmung des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Ergebnisse der Zusammenarbeit öffentlich darzustellen – unter anderem auf der Website, in Marketingmaterialien oder in sozialen Medien. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie erbrachte Leistungen im Rahmen einer Referenzkundennennung zu verwenden. Dazu gehört die Verwendung von Logos, Fotos, Videos und anderem Material, das im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zu Werbezwecken.
15.2. Die öffentliche Darstellung der Ergebnisse erfolgt ausschließlich zu Marketingzwecken. Es werden keine sensiblen oder vertraulichen Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers offengelegt.
15.3. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung zur öffentlichen Darstellung jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich widerrufen. In diesem Fall werden die entsprechenden Materialien entfernt oder anonymisiert; auf berechtigte Interessen des Auftragnehmers wird dabei Rücksicht genommen.
15.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, die aus der öffentlichen Darstellung der Ergebnisse entstehen.
16. Widerrufsrecht
Der Auftragnehmer schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
17. Allgemeine Bestimmungen
17.1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2. Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer behält sich vor, auch am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.
17.3. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowiedes Kooperationsvertrags bedürfen der Schriftform gem. § 126b BGB (z.B. E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
17.4. Bei Bedarf werden von beiden Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
17.5. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht.
17.6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zu ändern. Die Änderung wird dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
Stand: 14. April 2026
THE M.B. COLLECTIVE LLC, Fort Lauderdale, Florida, USA



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